Talgo convoca Junta General de Accionistas - corporate
12 Apr 2021
Generalversammlung 2021
In Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen hat der Verwaltungsrat von TALGO, S.A. (die „Gesellschaft“) in seiner Sitzung vom 7. April 2021 beschlossen, eine Hauptversammlung der Aktionäre einzuberufen, die ausschließlich auf telematischem Wege (d. h., ohne physische Anwesenheit der Aktionäre und ihrer Vertreter), die am Donnerstag, den 13. Mai 2021, um 15:30 Uhr am eingetragenen Firmensitz in Paseo del Tren Talgo 2, 28290 Las Matas, Madrid, in der ersten Einberufung und, falls das erforderliche Quorum nicht erreicht wird, am gleichen Ort und zur gleichen Zeit am darauffolgenden Tag, dem 14. Mai 2021, in der zweiten Einberufung abgehalten werden soll.
In Anbetracht des außergewöhnlichen Kontextes, der sich aus der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Situation ergibt, und wie in der achten Schlussbestimmung des Königlichen Gesetzesdekrets 5/2021 vom 12. März (Real Decreto-ley 5/2021, de 12 de marzo) über außerordentliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie festgelegt, das das Königliche Gesetzesdekret 34/2020 vom 17. November (Real Decreto-ley 34/2020, de 17 de noviembre) über außerordentliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen und des Energiesektors sowie über Steuerangelegenheiten abändert, hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft zugestimmt, um die allgemeinen Interessen, die Gesundheit und die Sicherheit der Aktionäre, Mitarbeiter und anderen Personen zu schützen, die an der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung beteiligt sind, dass die Teilnahme an dieser Hauptversammlung ausschließlich durch den Einsatz von Telematikmitteln erfolgt, die eine Echtzeit-Verbindung mit den Räumlichkeiten, in denen die Hauptversammlung abgehalten wird, ermöglichen („telematische Teilnahme“), wobei zu jedem Zeitpunkt die Ausübung der Rechte aller Aktionäre sowie die Identität und Legitimität der Aktionäre und ihrer Vertreter gewährleistet ist und alle Teilnehmer gemäß den geltenden Vorschriften per Fernkommunikation effektiv an der Versammlung teilnehmen und ihre entsprechenden Rede-, Informations-, Antrags- und Stimmrechte ausüben können.
Die Mechanismen für die telematische Teilnahme an der Versammlung werden in dem der Hauptversammlung 2021 gewidmeten Bereich auf der Unternehmenswebsite der Gesellschaft (www.talgo.com) unter den im Abschnitt „Telematische Teilnahme“ der vorliegenden Mitteilung dargelegten Bedingungen eröffnet.
Die telematische Teilnahme an der Hauptversammlung ist als außerordentliche Maßnahme zusätzlich zu den verschiedenen Kanälen vorgesehen, die den Aktionären der Gesellschaft bereits zur Teilnahme an der Versammlung zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck wird darauf hingewiesen, dass die Aktionäre (oder in diesem Fall ihre Bevollmächtigten) nach Maßgabe der Einberufung der Hauptversammlung die Möglichkeit haben, sich vor der Hauptversammlung vertreten zu lassen oder per Fernabstimmung abzustimmen, entweder durch physische Übergabe oder durch postalische Übersendung der Vollmachtskarte oder Fernabstimmung oder durch elektronische Korrespondenz.
Die Gesellschaft wird die erforderlichen technischen Einrichtungen schaffen, um in diesem Fall die Teilnahme des Vorsitzenden und des Schriftführers der Versammlung, der anderen Mitglieder des Verwaltungsrats und des Notars, der das Protokoll der Versammlung anfertigen muss, per Audio- oder Videokonferenz zu ermöglichen.
Ebenfalls und um die Einhaltung dieser Maßnahmen zu erleichtern, wird darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung über die Unternehmenswebsite (www.talgo.com) übertragen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung aller Voraussicht nach in der ersten Einberufung, an dem oben angegebenen Tag und an dem oben angegebenen Ort stattfinden wird.
Tagesordnung der Sitzung
1. Billigung des Einzel- und Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.
2. Genehmigung der einzelnen Lageberichte der Gesellschaft sowie der Lageberichte der mit ihren Tochtergesellschaften konsolidierten Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.
3. Genehmigung der Erklärung zu den nichtfinanziellen Informationen für das Geschäftsjahr 2020.
4. Entlastung der Geschäftsführung und der Aktivitäten des Verwaltungsrats im Geschäftsjahr 2020.
5. Genehmigung der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2020.
6. Konsultative Abstimmung über den jährlichen Bericht zur Vergütung der Direktoren für das Geschäftsjahr 2020.
7. Genehmigung, falls zutreffend, der Vorstandsvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2021.
8. Ratifizierung der Ernennung von Herrn Gonzalo Urquijo Fernández de Araoz zum Direktor, mit dem Status eines geschäftsführenden Direktors, durch das Kooptationssystem.
9. Ratifizierung der Ernennung von Frau Marisa Poncela García als Direktorin, mit dem Status eines externen unabhängigen Direktors, durch Kooptationssystem.
10. Wiederwahl von Deloitte als Abschlussprüfer der Gesellschaft und ihres Konzerns für eine Amtszeit von einem (1) Jahr, d. h. für das Geschäftsjahr 2021.
11. Übertragung von Befugnissen zur Formalisierung und Umsetzung aller von den Aktionären auf der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse, zur Umwandlung in eine öffentliche Urkunde sowie zur Auslegung, Korrektur, Ergänzung, Weiterentwicklung und Registrierung.
Teilnahmerecht
Nach der Satzung und der Geschäftsordnung für die Hauptversammlung sind alle Inhaber von stimmberechtigten Aktien, die ihre Aktien bis spätestens 7. Mai 2021 in das entsprechende Buchungsregister eingetragen haben, je nachdem, ob die Hauptversammlung in der ersten oder zweiten Einberufung stattfindet, zur Teilnahme an der Hauptversammlung mit Rede- und Stimmrecht berechtigt.
Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, wird eine persönliche Teilnahme-, Vollmachts- und Fernabstimmungskarte nachgewiesen, auf der die Anzahl der von ihm gehaltenen Aktien sowie die entsprechenden Stimmen vermerkt sind.
Telematische Anwesenheit
(i) Identifizierung und Voranmeldung:
Um die Identität der Teilnehmer, die korrekte Ausübung ihrer Rechte, die Interaktivität und den angemessenen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, müssen sich die Aktionäre, die die telematischen Teilnahmemechanismen nutzen möchten, zuvor über die Website der Gesellschaft (www.talgo.com) im Bereich „Aktionäre und Investoren/Corporate Governance/Hauptversammlung 2021, Delegation und elektronische Stimmabgabe und Register für telematische Teilnahme“ ab 11:00 Uhr am 12. April 2021 bis 24 Stunden vor dem Datum, das dem für die Hauptversammlung in der ersten oder zweiten Einberufung festgelegten Datum vorausgeht, registrieren. Nach dieser Zeit wird keine Voranmeldung zur Ausübung des Telematik-Teilnahmerechts zulässig.
Die vorgenannte Voranmeldung erfolgt durch eines der folgenden Mittel: (i) elektronischer Personalausweis oder (ii) fortgeschrittene oder anerkannte elektronische Signatur, basierend auf einem anerkannten und gültigen elektronischen Zertifikat, das von der spanischen öffentlichen Zertifizierungsstelle (CERES) unter der Fábrica Nacional de Moneda y Timbre (der spanischen Nationalmünze) ausgestellt wurde, oder (iii) „Benutzername und Passwort“-Zugangsdaten, die der Aktionär über die Plattform anfordert und die an die im Passwort-Anforderungsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Die Gesellschaft kann zusätzliche Legitimationsmittel ermöglichen, die die Identität des Aktionärs hinreichend gewährleisten.
Wenn der Aktionär sich auf die vorgenannte Weise und zum festgesetzten Zeitpunkt vorangemeldet hat, kann er am Tag der Versammlung durch Herstellung der entsprechenden Verbindung auf telematischem Wege an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen.
Die Stimmrechtsvertreter des Aktionärs, die telematisch an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen die Informationen zur Begründung der Vertretung bis zum 11. Mai 2021, 24:00 Uhr, an die E-Mail-Adresse investors@talgo.com senden. Insbesondere ist zusammen mit einer Kopie der ordnungsgemäß ausgefüllten Vollmachtskarte auch eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zu übersenden. Falls es sich bei dem Aktionär um eine juristische Person handelt, eine Kopie (i) des Personalausweises oder Reisepasses des Unterzeichners der Vollmachtskarte und (ii) der ausreichenden Vollmacht zur Unterzeichnung im Namen der juristischen Person. In beiden Fällen muss eine Kopie des nationalen Personalausweises oder Reisepasses des Vertreters an diese E-Mail-Adresse gesendet werden. Für den Fall, dass der Vertreter sich auf der Online-Hilfeplattform mittels der Anmeldedaten „Benutzername und Passwort“ identifizieren möchte, muss er dies dem Unternehmen bei der Registrierung mitteilen, damit ihm dieses Zugangsmittel zur Verfügung gestellt werden kann.
(ii) Verbindung und Anwesenheit:
Um eine angemessene Verwaltung der telematischen Anwesenheitssysteme zu ermöglichen, müssen sich die Aktionäre (oder ihre Vertreter), die sich zuvor gemäß Abschnitt (i) oben zur Teilnahme an der Hauptversammlung per Telematik angemeldet haben, am 13. Mai 2021 zwischen 14:00 und 15:15 Uhr (wenn die Versammlung als erste Einberufung abgehalten wird) oder am 14. Mai 2021 (wenn die Versammlung als zweite Einberufung abgehalten wird) mit der Unternehmenswebsite (www. talgo.com) verbinden und sich wie in den entsprechenden Anweisungen angegeben identifizieren.
Sobald festgestellt wird, dass die Versammlung nicht beschlussfähig ist, wird die Gesellschaft diesen Umstand gegebenenfalls am 13. Mai 2021 über die der Hauptversammlung 2021 gewidmete Seite im Internet bekannt geben und bestätigen, dass die Versammlung schließlich in zweiter Einberufung abgehalten werden wird.
(iii) Intervention:
Gemäß den Bestimmungen des Kapitalgesellschaftsgesetzes müssen Interventionen und Beschlussvorschläge oder Anträge auf Informationen oder Klarstellungen, die gemäß dem vorgenannten Gesetz von denjenigen gestellt werden sollen, die auf telematischem Wege an der Versammlung teilnehmen werden, der Gesellschaft schriftlich und in jedem Fall unter Einhaltung der auf der Online-Hilfsplattform auf der Website der Gesellschaft festgelegten Methoden und Bedingungen zwischen 14.00 Uhr und 15.15 Uhr am 13. Mai 2021 bzw. in diesem Fall am 14. Mai 2021, je nachdem, ob die Aktionärsversammlung in erster oder zweiter Einberufung abgehalten wird, und auch während der gemäß dem obigen Abschnitt (i) durchgeführten Vorregistrierung. Telematik-Teilnehmer, die wünschen, dass ihre Wortmeldungen in das Sitzungsprotokoll aufgenommen werden, müssen dies im Text der Wortmeldung ausdrücklich angeben. Auskunfts- oder Aufklärungsersuchen der Telematik-Assistenten werden gemäß den Bestimmungen des Kapitalgesellschaftsgesetzes innerhalb von sieben Tagen nach der Versammlung schriftlich beantwortet.
Für den Fall, dass die Hauptversammlung (wie erwartet) im zweiten Aufruf stattfindet, müssen die Telematik-Teilnehmer, die im ersten Aufruf verbunden gewesen wären, erneut verbunden werden, um im zweiten Aufruf per Telematik an der Hauptversammlung teilzunehmen. Ebenso müssen die Telematik-Assistenten, die bei der ersten Einberufung eine Verbindung zur Versammlung hergestellt haben, ihre Wortmeldungen und Vorschläge für Vereinbarungen oder Bitten um Informationen oder Klarstellungen am Tag der Versammlung, wie angegeben, erneut übermitteln; andernfalls gelten sie als nicht formuliert.
(iv) Abstimmen:
Die Abstimmung über die Vorschläge zu den Tagesordnungspunkten kann ab dem Zeitpunkt des Anschlusses des Aktionärs (oder in diesem Fall des Bevollmächtigten) als Teilnehmer und bis zur Bekanntgabe des Endes der Abstimmungsfrist für die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten durch den Vorsitzenden oder in diesem Fall durch den Schriftführer der Hauptversammlung erfolgen. In Bezug auf die Beschlussvorschläge zu den Angelegenheiten, die laut Gesetz nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen, können die Teilnehmer mit telematischen Mitteln ihre Stimme abgeben, sobald die betreffenden Vorschläge verlesen werden und darauf hingewiesen wird, dass die Stimmabgabe über die Plattform für telematische Unterstützung durchgeführt werden kann. Bei der Abstimmung über die Beschlussvorschläge wird das in der Satzung und der Geschäftsordnung der Hauptversammlung vorgesehene Verfahren angewendet.
(v) Sonstige Angelegenheiten:
Die Gesellschaft kann, mit den notwendigen Garantien, die Mittel anpassen, um eine telematische Teilnahme an der Hauptversammlung im Falle von Aktionären, die nicht in Spanien ansässig sind, qualifizierten Anlegern und anderen ähnlichen Fällen zu ermöglichen.
Die telematische Teilnahme von Aktionären an der Versammlung (sofern diese konstituiert ist) macht die Delegation oder die Stimmabgabe im Wege der Fernkommunikation vor der Hauptversammlung hinfällig.
Die sichere Verwahrung der für den Zugang und die Nutzung des Telematik-Teilnehmerservice erforderlichen Passwörter bzw. Legitimationsmittel liegt in der alleinigen Verantwortung des Aktionärs (bzw. seines Bevollmächtigten). Im Falle von juristischen Personen müssen diese jede Änderung oder jeden Widerruf der Vollmachten ihrer Bevollmächtigten mitteilen, und die Gesellschaft lehnt daher jede Verantwortung ab, bis eine solche Mitteilung erfolgt ist.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Mechanismen zur telematischen Teilnahme an der Versammlung zu ändern, auszusetzen, abzubrechen oder einzuschränken, wenn dies aus technischen oder Sicherheitsgründen erforderlich ist oder auferlegt wird. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die den Aktionären durch Störungen, Überlastungen, Leitungsausfälle, Verbindungsabbrüche oder andere ähnliche Ereignisse entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegen und die Nutzung von Telematikmechanismen zur Teilnahme an der Versammlung verhindern.
Recht auf Stimmrechtsvertretung und Fernabstimmung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, kann sich durch eine andere Person vertreten lassen, auch wenn diese Person nicht selbst Aktionär ist.
Jeder teilnahmeberechtigte Aktionär kann eine schriftliche Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts erteilen oder seine Stimme im Wege der Fernabstimmung zu den Vorschlägen zu den Tagesordnungspunkten der Versammlung abgeben, indem er seine ordnungsgemäß ausgefüllte Teilnahme-, Vollmachts- und Fernabstimmungskarte in der Geschäftsstelle der Gesellschaft abgibt (sofern die gesundheitliche Notlage dies zulässt), indem er sie per Post an die Adresse der Gesellschaft schickt: Paseo del Tren Talgo 2, 28290 Las Matas, Madrid oder durch elektronische Mittel, die durch die auf der Unternehmenswebsite (www.talgo.com) anwendbare Software zur Verfügung gestellt werden, zu identifizieren: (i) eine elektronische ID, (ii) eine anerkannte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem anerkannten und gültigen elektronischen Zertifikat basiert, das von der spanischen öffentlichen Zertifizierungsstelle (CERES) unter der Fábrica Nacional de Moneda y Timbre (der spanischen Nationalen Münzanstalt) ausgestellt wurde, oder (iii) „Benutzername und Passwort“-Zugangsdaten, die der Aktionär über die Plattform anfordert und die an die im Passwort-Anforderungsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
Vollmachten und im Wege der Fernabstimmung per Post oder auf elektronischem Wege abgegebene Stimmen müssen in der Regel bis zum 12. bzw. 13. Mai 2021, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein, je nachdem, ob die Hauptversammlung in der ersten oder zweiten Einberufung stattfindet.
Die Aktionäre haben bis einschließlich 8. Mai 2021 Zeit, schriftlich die von ihnen für erforderlich gehaltenen Auskünfte oder Klarstellungen zu verlangen und die von ihnen für sachdienlich erachteten Fragen zu den Punkten der Tagesordnung der Versammlung oder zu den Berichten des Abschlussprüfers über die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der einzelnen Gesellschaft oder ihrer Konzern- und Tochtergesellschaften – einschließlich der Erklärung zu den nichtfinanziellen Informationen für das Jahr 2020 – für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr schriftlich zu stellen.
Verfügbare Dokumentation
Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung haben die Aktionäre über die Internetseite des Unternehmens (www.talgo.com) ununterbrochen Zugang zu den nachstehend aufgeführten Unterlagen und Informationen:
(1) Diese Besprechungsmitteilung.
(2) Die Anwesenheits-, Vollmachts- und Fernabstimmungskarte.
(3) Der vollständige Wortlaut der vorgeschlagenen Beschlüsse, die den Tagesordnungspunkten der Versammlung entsprechen, zusammen mit den jeweiligen Berichten und Vorschlägen, die gesetzlich vom Verwaltungsrat und/oder dem Ernennungs- und Vergütungsausschuss verlangt werden, sowie alle anderen Unterlagen, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder anderweitig als angemessen erachtet werden, einschließlich der Unterlagen in Bezug auf den Vorschlag zur Ratifizierung der Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern, die der Hauptversammlung vorgelegt werden sollen, einschließlich des beruflichen und biografischen Profils der Kandidaten.
(4) Der Einzelabschluss und der mit seinen Tochtergesellschaften konsolidierte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020, zusammen mit den jeweiligen Prüfungsberichten.
(5) Der Einzellagebericht der Gesellschaft und der mit ihren Tochtergesellschaften konsolidierte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020, einschließlich der Erklärung zu den nichtfinanziellen Informationen für das Geschäftsjahr 2020.
(6) Informationen über die Identität, den Lebenslauf und die Kategorie der Verwaltungsratsmitglieder, deren Bestätigung, Wiederwahl oder Bestellung der Hauptversammlung vorgelegt wird.
(7) Eine Verantwortungserklärung der Direktoren, wie in Artikel 124 des Wertpapiermarktgesetzes vorgesehen, die zusammen mit den in den vorherigen Punkten (4) und (5) angegebenen Dokumenten den jährlichen Finanzbericht für das Jahr 2020 darstellt.
(8) Der jährliche Corporate Governance Bericht für das Jahr 2020.
(9) Der Jahresbericht über die Vergütung der Directors für das Jahr 2020.
(10) Der Jahresbericht über die von den beratenden Ausschüssen des Verwaltungsrats im Jahr 2020 durchgeführten Aktivitäten.
(11) Der Jahresbericht 2020 des Prüfungsausschusses des Verwaltungsrats der Talgo, S.A. über die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.
(12) Informationen über die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung.
(13) Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt des Aufrufs.
(14) Die Regeln für den Zugang und den Betrieb des elektronischen Aktionärsforums.
Darüber hinaus sind die Aktionäre berechtigt, am Sitz der Gesellschaft (sofern es die gesundheitliche Notlage zulässt) Einsicht zu nehmen und die Aushändigung oder kostenlose Abschrift der einzelnen Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft und der mit ihr konsolidierten Tochtergesellschaften, zusammen mit den jeweiligen Prüfungsberichten, für das Jahr 2020, sowie die Beschlussvorschläge und den obligatorischen Bericht der Direktoren und/oder der beratenden Ausschüsse und alle anderen Unterlagen, die anlässlich der Feier dieser Hauptversammlung zur Verfügung gestellt werden müssen, zu verlangen.
Nachtrag zur Einberufung und Auskunftsrecht
Innerhalb der nächsten fünf Tage nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Versammlungseinladung, einschließlich, kann jeder Aktionär, der mindestens 3 % des Aktienkapitals vertritt: (i) zu verlangen, dass ein Nachtrag zur Einberufung der Hauptversammlung veröffentlicht wird, der einen oder mehrere zusätzliche Tagesordnungspunkte enthält, sofern diesen neuen Punkten eine Begründung oder gegebenenfalls ein begründeter Beschlussvorschlag beigefügt ist, sowie; (ii) begründete Vorschläge zur Beschlussfassung über Angelegenheiten einzureichen, die bereits in der Tagesordnung enthalten sind oder in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen. Die Ausübung dieser Rechte muss durch eine ordnungsgemäß beglaubigte Mitteilung erfolgen, die am eingetragenen Sitz der Gesellschaft eingehen muss.
Die Ausübung der Rechte auf Auskunft, Vollmachtserteilung, Fernabstimmung, Verlangen einer Ergänzung der Einberufung sowie auf Einreichung von begründeten Beschlussvorschlägen richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes und der Geschäftsordnung für die Hauptversammlung, die auf der Internetseite der Gesellschaft (www.talgo.com) abrufbar sind.
Das elektronische Forum für Aktionäre
Ab dem Datum der Veröffentlichung der Einberufung wird das elektronische Aktionärsforum auf der Website der Gesellschaft www.talgo.com aktiviert, um die Kommunikation zwischen den Aktionären der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Regeln für den Zugang und die Bedienung werden auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
Notarielle Einbindung
Der Verwaltungsrat hat sich darauf geeinigt, die Anwesenheit eines Notars für die Protokollierung der Hauptversammlung zu beantragen.
Datenschutz
Zur Erleichterung der Überwachung und angemessenen Verbreitung kann der Verlauf der Hauptversammlung ganz oder teilweise aufgezeichnet und in Bild und Ton übertragen und der Öffentlichkeit über die Internetseite der Gesellschaft (www.talgo.com) zugänglich gemacht werden. Mit dem Besuch des Veranstaltungsortes der Hauptversammlung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Bilder von seiner Person aufgenommen und vervielfältigt werden und dass seine personenbezogenen Daten auf diese Weise verarbeitet werden.
Die personenbezogenen Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft zur Verfügung stellen (um ihre Informations-, Anwesenheits- und Stimmrechte auszuüben oder zu delegieren) oder die sowohl von Kreditinstituten als auch von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen diese Aktionäre ihre Aktien zur Verwahrung hinterlegt oder aufbewahrt haben, sowie von Unternehmen, die gemäß dem Gesetz die Aufzeichnungen über buchmäßig vertretene Aktien zu führen haben, zur Verfügung gestellt werden, werden von der Gesellschaft zum Zwecke der Verwaltung der Aktionärsbeziehung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einberufung und Durchführung des Aktionärstages und der Hauptversammlung sowie deren Verbreitung) verarbeitet. Für diese Zwecke werden die Daten in Dateien aufgenommen, für die das Unternehmen verantwortlich ist. Diese Daten werden dem Notar ausschließlich zum Zwecke der Erstellung der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Der Inhaber der Daten hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Einspruch oder Löschung der von der Gesellschaft gesammelten Daten. Diese Rechte können gemäß den Bestimmungen des Gesetzes ausgeübt werden, indem er einen Brief an TALGO, S.A. schreibt (Adresse: Paseo del Tren Talgo número, 2, 28290, Las Matas, Madrid)
Für den Fall, dass ein Aktionär auf seiner Teilnahme-, Vollmachts- und Fernstimmkarte personenbezogene Daten anderer Personen angibt, muss er diese Personen über die in den vorstehenden Absätzen genannten Einzelheiten informieren und alle sonstigen Anforderungen erfüllen, die für die rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an die Gesellschaft gelten, ohne dass die Gesellschaft selbst zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss.
Madrid, 8. April 2021. - Der Sekretär des Vorstandes.